Zuschläge · Veröffentlicht am 09. Juli 2026 · Zuletzt aktualisiert am 27. August 2026 · Dr.PayCheck Redaktion
Zuschläge für Ärzte nach Tarifvertrag: Überblick | Dr.PayCheck
Welche Zuschläge stehen dir als Arzt nach Tarifvertrag zu? Überblick, Höhen und Zeiträume am Beispiel TdL. Jetzt prüfen auf dr-paycheck.de.
Welche Zuschläge stehen mir als Arzt nach Tarifvertrag zu?
Neben dem Grundgehalt steht Dir für besondere Arbeitszeiten Geld zu. Diese Zuschläge machen oft einen erheblichen Teil Deines Einkommens aus. Doch viele kennen ihre Ansprüche nicht genau. Wer weiß, welche Zuschläge ihm als Arzt nach Tarifvertrag zustehen, kann die eigene Abrechnung gezielt prüfen.
Diese Zuschläge gibt es in fast jedem Arzt-Tarifvertrag
Einige Zuschläge findest Du quer durch alle ärztlichen Tarifverträge wieder. Dazu zählen vor allem vier Arten: der Zuschlag für Nachtarbeit, für Sonntagsarbeit, für Feiertagsarbeit und für Überstunden. Diese vier sind der gemeinsame Kern, egal ob Du nach TV-Ärzte TdL, VKA, KF oder AVR Caritas bezahlt wirst.
Andere Zuschläge sind nicht überall gleich geregelt. Einen Samstagszuschlag gibt es zum Beispiel in allen ärztlichen Tarifwerken, aber mit unterschiedlichen Zeitfenstern – und in einzelnen Regelwerken als festen Eurobetrag statt als Prozentsatz. Auch Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft werden je Vertrag unterschiedlich bewertet. Deshalb gilt: Welche Zuschläge Dir als Arzt nach Tarifvertrag konkret zustehen, hängt immer von Deinem Vertrag ab. Den genauen Wortlaut findest Du im Paragrafen zu den Sonderformen der Arbeit.
Beispiel TV-Ärzte TdL: Höhen und Zeiträume der Zuschläge
Am TV-Ärzte TdL lässt sich gut zeigen, wie solche Zuschläge aussehen. Die Prozentsätze beziehen sich dabei auf den Stundenanteil des Tabellenentgelts der Stufe 3 Deiner Entgeltgruppe – nicht auf Deinen individuellen Stundenlohn:
| Zuschlag | Zeitraum / Bedingung | Höhe |
|---|---|---|
| Nachtzuschlag | 20 – 6 Uhr | 20 % pro Stunde |
| Samstagsarbeit | Samstag 13 – 20 Uhr | 20 % pro Stunde |
| Sonntagsarbeit | Sonntag | 25 % pro Stunde |
| Feiertagsarbeit (ohne Freizeitausgleich) | Gesetzlicher Feiertag | 135 % |
| Feiertagsarbeit (mit Freizeitausgleich) | Gesetzlicher Feiertag | 35 % |
| 24. und 31. Dezember | jeweils ab 6 Uhr | 35 % |
| Überstunden | Über tarifliche Wochenarbeitszeit | 15 % pro Stunde |
Die Zeiträume sind dabei entscheidend. Nachtarbeit ist beim TdL die Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr. Ein Dienst, der in dieses Fenster fällt, löst den Nachtzuschlag aus. Wichtig ist eine Regel beim Zusammentreffen mehrerer Zuschläge: Für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit, den 24. und 31. Dezember und die Samstagsarbeit wird nur der höchste dieser Zuschläge gezahlt. Der Nacht- und der Überstundenzuschlag sind davon aber ausgenommen – sie können zusätzlich anfallen. Arbeitest Du also nachts an einem Sonntag, bekommst Du den Sonntagszuschlag und den Nachtzuschlag. Andere Tarifverträge wie VKA können abweichende Sätze, Zeiträume und Kombinationsregeln haben.
So prüfst Du Deine Zuschläge als Arzt
Um Deine Zuschläge zu prüfen, brauchst Du Deinen Stundenzettel, Deinen Tarifvertrag und Deine Gehaltsabrechnung. Gleiche ab, wie viele Stunden in welches Zeitfenster fielen, und rechne mit den Sätzen nach. Beachte, dass Zuschläge oft mit ein bis zwei Monaten Verzug abgerechnet werden. Dr.PayCheck übernimmt das automatisch: Es ordnet jede Stunde dem richtigen Zeitfenster zu, wendet die korrekten Sätze Deines Tarifvertrags an und zeigt Dir Abweichungen in einem klaren Bericht. Mehr dazu, wie Du Deine Abrechnung prüfen kannst.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Dr.PayCheck ist ein technisches Angebot zur Analyse von Gehaltsdaten. Das Angebot umfasst keine Tätigkeit als Lohnverrechner, Steuerberater oder Rechtsanwalt. Für verbindliche Auskünfte wende Dich an eine fachkundige Stelle.
- #Zuschläge
- #Tarifvertrag
- #TdL
- #Nachtarbeit
- #Sonntagsarbeit
- #Feiertag
- #Überstunden