Tarifwerke · Veröffentlicht am 09. Juli 2026 · Zuletzt aktualisiert am 27. August 2026 · Dr.PayCheck Redaktion
TdL vs. VKA vs. AVR Caritas: Zuschläge im Vergleich | Dr.PayCheck
TV-Ärzte TdL, VKA und AVR Caritas im Vergleich: Zeitzuschläge, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft – wo die Unterschiede auf der Abrechnung wirklich liegen.
TdL, VKA oder AVR Caritas: Wo unterscheiden sich die Zuschläge?
Für welchen Tarifvertrag Du arbeitest, entscheidet mit, was am Monatsende auf der Abrechnung steht. TV-Ärzte TdL, TV-Ärzte VKA und AVR Caritas ähneln sich stärker, als viele denken – die Unterschiede liegen weniger bei den Zuschlagssätzen als beim Bereitschaftsdienst. Wer weiß, wo sie liegen, rechnet die eigene Abrechnung mit den richtigen Regeln nach und erkennt Unstimmigkeiten schneller.
Die Grundstruktur ist überall gleich
In allen drei Regelwerken setzt sich Dein Entgelt aus denselben Bausteinen zusammen: dem Tabellenentgelt nach Entgeltgruppe und Stufe, den Zeitzuschlägen für besondere Arbeitszeiten und der Vergütung für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. Die Zeitzuschläge werden überall als Prozentsatz eines Stundenwerts berechnet. Die Unterschiede stecken im Detail – und genau dort entstehen die Abweichungen auf der Abrechnung.
Zeitzuschläge im Vergleich
Bei den Zeitzuschlägen sind die drei Regelwerke fast deckungsgleich:
| Zuschlag | TV-Ärzte TdL | TV-Ärzte VKA | AVR Caritas |
|---|---|---|---|
| Überstunden | 15 % | 15 % | 15 % |
| Nachtarbeit | 20 % | 20 % | 20 % |
| Sonntagsarbeit | 25 % | 25 % | 25 % |
| Feiertag ohne Freizeitausgleich | 135 % | 135 % | 135 % |
| Feiertag mit Freizeitausgleich | 35 % | 35 % | 35 % |
| 24. / 31. Dezember (ab 6 Uhr) | 35 % | 35 % | 35 % |
| Samstag (13–20 Uhr) | 20 % | 20 % | 20 % |
Die Prozentsätze sind bei TdL und VKA praktisch identisch – die frühere VKA-Abweichung beim Nacht- und Samstagszuschlag ist mit dem 10. Änderungstarifvertrag entfallen. Auch das Nachtfenster ist inzwischen überall gleich: Es beginnt bei TdL, VKA und AVR Caritas jeweils um 20 Uhr. Ein Detail betrifft die Bemessung: Bei allen drei Regelwerken werden die Zeitzuschläge aus der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe berechnet, nicht aus Deiner individuellen Stufe. Beim VKA und in der AVR Caritas gilt für die Entgeltgruppen III und IV – Oberärztinnen und Oberärzte sowie die ständige Vertretung der Chefärztin oder des Chefarztes – stattdessen die höchste tarifliche Stufe. Welche Sätze für Dich gelten und wie sie sich zusammensetzen, steht im Überblick zu den Zuschlägen nach Tarifvertrag.
Der größte Unterschied: der Bereitschaftsdienst
Deutlich weiter gehen die Unterschiede beim Bereitschaftsdienst auseinander. Er wird überall nur anteilig als Arbeitszeit gewertet, aber die Bewertung und die Bezahlung sind verschieden.
| Merkmal | TV-Ärzte TdL | TV-Ärzte VKA |
|---|---|---|
| Bewertungsstufen | 2 Stufen | 3 Stufen |
| Bewertung als Arbeitszeit | 60 % / 95 % | 70 % / 85 % / 100 % |
| Vergütung der gewerteten Zeit | individuelles Stundenentgelt | eigene Bereitschaftsdienst-Stundentabelle |
| genereller Zuschlag je BD-Stunde | – | 15 % |
| Feiertag | Bewertung + 25 Prozentpunkte | Zeitzuschlag + 25 % |
| Nachtstunden | Zeitzuschlag + 20 % | Zeitzuschlag + 15 % |
Beim TdL wird die gewertete Zeit mit Deinem normalen Stundenentgelt bezahlt, beim VKA über eine eigene Stundentabelle – plus einen generellen Zuschlag von 15 Prozent auf jede Bereitschaftsdienststunde, den es beim TdL so nicht gibt. Die AVR Caritas rechnet den Bereitschaftsdienst ebenfalls über eigene Stundensätze je Entgeltgruppe und Stufe ab. Wie die Bewertung praktisch funktioniert, zeigt der Beitrag zur Bereitschaftsdienst-Vergütung.
Rufbereitschaft: gleiche Logik, andere Details
Bei der Rufbereitschaft ist die Grundlogik in allen Regelwerken gleich: Du bekommst eine Pauschale für die Bereitschaft und die tatsächliche Inanspruchnahme obendrauf, gerundet auf die volle Stunde und bezahlt wie Überstunden inklusive Zeitzuschlägen. TdL und VKA zahlen die Pauschale für eine Rufbereitschaft ab zwölf Stunden von Montag bis Freitag als das Zweifache und an Samstag, Sonntag sowie Feiertagen als das Vierfache des Stundenentgelts; für kürzere Rufbereitschaften gibt es 12,5 Prozent je angefangene Stunde. Der VKA kennt zusätzlich Staffelungen bei vielen Diensten im Monat und einen gesonderten Nachtzuschlag für Einsätze zwischen 0 und 6 Uhr. Den grundsätzlichen Unterschied zum Bereitschaftsdienst erklärt der Beitrag Rufbereitschaft vs. Bereitschaftsdienst.
Was das für Deine Prüfung heißt
Die häufigste Fehlerquelle beim Vergleichen ist, die Regeln des falschen Regelwerks anzuwenden. Bei den Zeitzuschlägen fällt das kaum ins Gewicht, beim Bereitschaftsdienst dagegen stark: Wer VKA-Dienste mit zwei statt drei Bewertungsstufen rechnet oder den generellen 15-Prozent-Zuschlag des VKA vergisst, kommt auf einen falschen Betrag. Deshalb ist der erste Schritt jeder Prüfung, das richtige Regelwerk und die richtige Entgeltgruppe zu bestimmen. Dr.PayCheck hinterlegt die Sätze pro Tarifvertrag, ordnet jede Stunde dem passenden Zeitfenster zu und rechnet Zuschläge, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft nach Deinem konkreten Regelwerk nach – und macht mögliche Abweichungen in einem klaren Bericht sichtbar.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Dr.PayCheck ist ein technisches Angebot zur Analyse von Gehaltsdaten. Das Angebot umfasst keine Tätigkeit als Lohnverrechner, Steuerberater oder Rechtsanwalt. Für verbindliche Auskünfte wende Dich an eine fachkundige Stelle.
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