Zuschläge · Veröffentlicht am 27. August 2026 · Dr.PayCheck Redaktion
Feiertagszuschlag Arzt: 135 oder 35 Prozent – Dr.PayCheck
Der Feiertagszuschlag im TV-Ärzte/VKA beträgt 135 Prozent ohne und 35 Prozent mit Freizeitausgleich. In der Ä 1 sind das 48,73 € gegen 12,63 € je Stunde.
Feiertagszuschlag als Arzt: 135 oder 35 Prozent
Stand: 27.08.2026 · Tarifwerte nach TV-Ärzte/VKA, gültig ab 01.06.2026.
Für Arbeit an einem gesetzlichen Feiertag gibt es im TV-Ärzte/VKA zwei sehr verschiedene Zuschläge, und welcher gilt, entscheidet nicht der Dienstplan, sondern eine Frage danach: Wird der Feiertag durch einen freien Tag ausgeglichen oder nicht? Ohne Freizeitausgleich sind es 135 v.H., mit Ausgleich 35 v.H. In der Entgeltgruppe Ä 1 stehen damit 48,73 € gegen 12,63 € je Stunde.
Warum einmal 135 und einmal 35 Prozent
Bemessungsgrundlage ist wie bei allen Zeitzuschlägen der Stundenanteil des Tabellenentgelts der Stufe 3 der eigenen Entgeltgruppe — in Ä 3 und Ä 4 die höchste tarifliche Stufe. Für die Ä 1 sind das 36,10 €.
| Zuschlag | je Stunde in Ä 1 | |
|---|---|---|
| Feiertag ohne Freizeitausgleich | 135 v.H. | 48,73 € |
| Feiertag mit Freizeitausgleich | 35 v.H. | 12,63 € |
| Differenz | 100 Prozentpunkte | 36,10 € |
Eigene Rechnung: Prozentsatz mal 36,10 €, dem Stundenanteil der Ä 1 Stufe 3 aus den Entgelttabellen zum TV-Ärzte/VKA.
Die Differenz beträgt genau eine Stundenvergütung, und das ist kein Zufall, sondern die Konstruktion des Zuschlags:
- Ohne Freizeitausgleich wird die am Feiertag geleistete Zeit zusätzlich vergütet. Dieser Zeitanteil von 100 Prozentpunkten steckt in den 135 Prozent; die restlichen 35 Prozentpunkte sind der eigentliche Zuschlag.
- Mit Freizeitausgleich bekommst Du die geleistete Zeit nicht in Geld, sondern als freien Tag zurück. Der Zeitanteil fällt damit weg, die 35 Prozentpunkte Zuschlag bleiben.
Dass die 135 Prozent so aufgebaut sind, zeigt die Obergrenze im selben Paragrafen: Zeitzuschlag und anteiliges Tabellenentgelt zusammen dürfen 235 v.H. nicht überschreiten — 135 plus 100.
Für einen Acht-Stunden-Dienst am Feiertag stehen damit 389,84 € gegen 101,04 €. Der Ausgleichstag steht rechnerisch für 288,80 €.
Was zusammentrifft und was nicht
Der Feiertagszuschlag gehört zu einer Gruppe von Tatbeständen, bei deren Zusammentreffen nur der höchste gezahlt wird — zusammen mit Sonntag, Samstag sowie dem 24. und 31. Dezember. Der Nacht- und der Überstundenzuschlag stehen außerhalb dieser Gruppe und kommen hinzu.
| Fall | Was gezahlt wird |
|---|---|
| Feiertag fällt auf einen Sonntag | nur der Feiertagszuschlag: 48,73 € statt 48,73 € + 9,02 € |
| Feiertagsarbeit in der Nacht | Feiertag und Nacht: 48,73 € + 7,22 € = 55,95 € je Stunde |
| Feiertagsarbeit als Überstunde | Feiertag und Überstundenzuschlag von 15 v.H. |
Die 235-Prozent-Obergrenze greift in den oberen Stufen, in denen das eigene Stundenentgelt über dem der Stufe 3 liegt.
Die übrigen Zeitzuschläge und ihre Zeitfenster stehen im Überblick zu den Zuschlägen nach Tarifvertrag, die Rechnung für die Nachtstunden im Beitrag zum Nachtzuschlag.
Der 24. und der 31. Dezember sind keine Feiertage
Beide Tage sind arbeitsrechtlich normale Werktage. Der TV-Ärzte/VKA führt sie deshalb als eigenen Tatbestand mit 35 v.H. ab 6 Uhr — derselbe Satz wie ein Feiertag mit Freizeitausgleich, aber aus einem anderen Grund und ohne die Wahlmöglichkeit. In Ä 1 sind das 12,63 € je Stunde.
Wer an Heiligabend ab 6 Uhr arbeitet, bekommt also nicht die 135 Prozent, mit denen viele rechnen.
Im Bereitschaftsdienst gilt eine eigene Regel
Fällt ein Bereitschaftsdienst auf einen Feiertag, greifen die allgemeinen Zeitzuschläge nicht. Der TV-Ärzte/VKA sieht stattdessen einen Feiertagszuschlag von 25 v.H. vor, und zwar — anders als die übrigen Bereitschaftsdienst-Zuschläge — auf jede als Arbeitszeit gewertete Stunde. Bemessen wird er am Bereitschaftsdienst-Stundensatz, nicht am Tabellenentgelt. Die Systematik dahinter steht im Überblick zu Zuschlägen und Bereitschaftsdienst nach VKA.
Wo das auf der Abrechnung schiefgeht
Der falsche Satz. Wenn kein Freizeitausgleich gewährt wurde, aber trotzdem nur 35 Prozent abgerechnet werden, fehlen 36,10 € je Stunde. Das ist der teuerste Einzelfehler in dieser Zeile — und der am schwersten zu erkennende, weil beide Sätze legitim aussehen. Der Abgleich braucht den Dienstplan, nicht nur die Abrechnung.
Der Zuschlag steht auf der eigenen Stufe. Bemessen wird an Stufe 3. Wer in Stufe 1 steht, bekommt dadurch mehr als sein eigener Stundenlohn nahelegt, wer in Stufe 5 oder 6 steht, weniger. Woraus sich der Stundenanteil ergibt, erklärt der Beitrag zum Stundenlohn.
Der Nachtzuschlag fehlt. Ein Feiertagsdienst über Nacht löst beide Zuschläge aus. Wer die Kumulationsregel als „nur der höchste" liest, streicht einen davon zu Unrecht.
Der Ausgleichstag wird nie genommen. Wird mit 35 Prozent abgerechnet, weil ein Freizeitausgleich vorgesehen war, der Tag aber nie kommt, fehlen im Ergebnis beide Leistungen. Das zeigt keine Abrechnung von selbst.
Dr.PayCheck analysiert Gehaltsabrechnungen von Ärzt:innen gegen deren Tarifvertrag und macht mögliche Unstimmigkeiten in den Zuschlagszeilen sichtbar. Ansprüche verfallen nach einer tariflichen Frist — wer eine alte Abrechnung nachrechnen lässt, sollte damit nicht warten.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Dr.PayCheck ist ein technisches Angebot zur Analyse von Gehaltsdaten. Das Angebot umfasst keine Tätigkeit als Lohnverrechner, Steuerberater oder Rechtsanwalt. Für verbindliche Auskünfte wende Dich an eine fachkundige Stelle.
- #Feiertagszuschlag
- #Freizeitausgleich
- #TV-Ärzte/VKA
- #Zeitzuschläge