Zuschläge · Veröffentlicht am 09. Juli 2026 · Zuletzt aktualisiert am 27. August 2026 · Dr.PayCheck Redaktion
TV-Ärzte VKA: Zuschläge & Bereitschaftsdienst | Dr.PayCheck
TV-Ärzte VKA im Detail: Zeitzuschläge, Bereitschaftsdienst-Bewertung und Rufbereitschaft – mit Sätzen, Beispielrechnung und häufigen Fehlern.
Zuschläge und Bereitschaftsdienst nach TV-Ärzte/VKA: der Überblick
Wenn Du an einem kommunalen Krankenhaus arbeitest, gilt für Dich der TV-Ärzte/VKA. Bei den Zeitzuschlägen gleicht er inzwischen dem TdL – die eigentlichen VKA-Besonderheiten stecken im Bereitschaftsdienst und in der Rufbereitschaft. Dieser Überblick fasst die VKA-Sätze zusammen, damit Du Deine Abrechnung mit den richtigen Zahlen prüfen kannst.
Deine Zeitzuschläge nach VKA
Für besondere Arbeitszeiten bekommst Du Zeitzuschläge. Sie werden je Stunde als Prozentsatz berechnet, und zwar aus dem Stundenanteil des Tabellenentgelts der Stufe 3 Deiner Entgeltgruppe – nicht aus Deiner individuellen Stufe. In den Entgeltgruppen III und IV tritt an die Stelle der Stufe 3 die höchste tarifliche Stufe.
| Zuschlag | Höhe nach VKA |
|---|---|
| Überstunden | 15 % |
| Nachtarbeit (20–6 Uhr) | 20 % |
| Sonntagsarbeit | 25 % |
| Feiertag ohne Freizeitausgleich | 135 % |
| Feiertag mit Freizeitausgleich | 35 % |
| 24. / 31. Dezember (ab 6 Uhr) | 35 % |
| Samstag (13–20 Uhr, außer Schicht) | 20 % |
Diese Sätze entsprechen inzwischen denen des TV-Ärzte TdL – die frühere Abweichung beim Nacht- und Samstagszuschlag ist mit dem 10. Änderungstarifvertrag entfallen. Treffen mehrere Zuschläge für Sonntag, Feiertag, den 24./31. Dezember oder Samstag zusammen, wird nur der höchste gezahlt. Der Nacht- und der Überstundenzuschlag bleiben davon ausgenommen und können zusätzlich anfallen. Den allgemeinen Aufbau der Zuschläge erklärt der Beitrag zu den Zuschlägen nach Tarifvertrag.
Bereitschaftsdienst nach VKA
Der Bereitschaftsdienst wird nur anteilig als Arbeitszeit gewertet. Der VKA kennt dafür drei Bewertungsstufen, die sich am erfahrungsgemäßen Arbeitsanfall orientieren:
| Stufe | Arbeitsanfall im Dienst | Bewertung als Arbeitszeit |
|---|---|---|
| I | bis 25 % | 70 % |
| II | mehr als 25 bis 40 % | 85 % |
| III | mehr als 40 bis 49 % | 100 % |
Für die gewertete Zeit gilt beim VKA ein eigener Bereitschaftsdienst-Stundensatz je Entgeltgruppe und Stufe – nicht Dein normaler Stundenlohn. Diese Stundensätze betragen ab dem 1. Juni 2026 (in Euro):
| Entgeltgruppe | Stufe 1/2 | Stufe 3/4 | Stufe 5/6 |
|---|---|---|---|
| I | 36,86 | 38,26 | 39,66 |
| II | 43,83 | 45,23 | 46,64 |
| III | 47,33 | 48,72 | – |
| IV | 51,50 | – | – |
Dazu kommen drei Aufschläge: ein genereller Zuschlag von 15 Prozent auf jede Bereitschaftsdienststunde, ein Nachtzuschlag von 15 Prozent für die Stunden zwischen 20 und 6 Uhr und ein Feiertagszuschlag von 25 Prozent. Leistest Du mehr als vier Bereitschaftsdienste im Monat, erhöht sich die Bewertung ab dem fünften Dienst um jeweils 10 Prozentpunkte.
Ein vereinfachtes Beispiel mit einem Bereitschaftsdienst-Stundensatz von 38 Euro:
| Position | Wert |
|---|---|
| Bereitschaftsdienst | 16 Stunden, Stufe I |
| Bewertung 70 % | 11,2 gewertete Stunden |
| Grundvergütung | 11,2 × 38 € = 425,60 € |
| genereller Zuschlag 15 % (je BD-Stunde) | 16 × 38 € × 15 % = 91,20 € |
| Nachtzuschlag 15 % (z. B. 9 Nachtstunden) | 9 × 38 € × 15 % = 51,30 € |
Der Stundensatz und die Bewertungsstufe hängen von Deiner Entgeltgruppe und Deiner Nebenabrede ab – setze hier Deine echten Werte ein. Wie die Bewertung grundsätzlich funktioniert, zeigt der Beitrag zur Bereitschaftsdienst-Vergütung.
Rufbereitschaft nach VKA
Bei der Rufbereitschaft bekommst Du eine Pauschale plus die tatsächliche Inanspruchnahme. Für eine Rufbereitschaft ab zwölf Stunden zahlt der VKA von Montag bis Freitag das Zweifache und an Samstag, Sonntag sowie Feiertagen das Vierfache des Stundenentgelts. Für kürzere Rufbereitschaften gibt es 12,5 Prozent je angefangene Stunde. Wirst Du gerufen, wird jeder Einsatz inklusive Wegezeiten auf die volle Stunde aufgerundet und wie eine Überstunde inklusive Zeitzuschlägen bezahlt. Für Einsätze zwischen 0 und 6 Uhr kommt ein gesonderter Zuschlag von 50 Prozent des Rufbereitschaftsentgelts dazu. Ab der vierzehnten Rufbereitschaft im Monat steigt das Entgelt zusätzlich. Den Unterschied zwischen beiden Dienstformen erklärt der Beitrag Rufbereitschaft vs. Bereitschaftsdienst.
Häufige Fehler bei der VKA-Abrechnung
Beim VKA tauchen typische Fehlerquellen auf. Erstens der generelle 15-Prozent-Zuschlag auf die Bereitschaftsdienststunden, den es beim TdL so nicht gibt und der deshalb leicht untergeht. Zweitens eine Bewertungsstufe, die nicht zum Dienst passt, oder die vergessene Erhöhung ab dem fünften Dienst im Monat. Drittens ein veralteter Bereitschaftsdienst-Stundensatz, etwa nach einer Tariferhöhung. Viertens Rufbereitschafts-Einsätze ohne Rundung, ohne Zeitzuschläge oder ohne den gesonderten Zuschlag für Einsätze zwischen 0 und 6 Uhr. Dr.PayCheck hinterlegt die VKA-Sätze, ordnet jede Stunde einem Zeitfenster und einer Bewertungsstufe zu und macht mögliche Abweichungen in einem klaren Bericht sichtbar. Wie sich VKA, TdL und AVR Caritas im Vergleich unterscheiden, zeigt der Tarifvergleich.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Dr.PayCheck ist ein technisches Angebot zur Analyse von Gehaltsdaten. Das Angebot umfasst keine Tätigkeit als Lohnverrechner, Steuerberater oder Rechtsanwalt. Für verbindliche Auskünfte wende Dich an eine fachkundige Stelle.
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