Zuschläge · Veröffentlicht am 27. August 2026 · Dr.PayCheck Redaktion

Zuschläge in Freizeit umwandeln als Arzt – Dr.PayCheck

Der TV-Ärzte/TdL erlaubt es, Zeitzuschläge statt in Geld in Zeit zu nehmen: 15 Prozent Überstundenzuschlag werden zu neun Minuten frei. Was das wert ist.

Zeitzuschläge in Freizeit umwandeln: die Faktorisierung im TV-Ärzte/TdL

Stand: 27.08.2026 · Tarifwerte nach TV-Ärzte/TdL, vorläufige Tabelle ab 01.04.2026.

Wer nachts, sonntags oder über die Dienstzeit hinaus arbeitet, bekommt dafür einen Zeitzuschlag. Der TV-Ärzte/TdL lässt daneben einen zweiten Weg zu: den Zuschlag nicht auszahlen, sondern in Zeit nehmen. Der Vertrag nennt das Faktorisierung: Ein Zuschlag von 15 Prozent wird zu 15 Prozent einer Stunde, also zu neun Minuten frei.

Wie aus Prozent Minuten werden

§ 8 Abs. 1 Satz 4 sagt, die Zeitzuschläge könnten „entsprechend dem jeweiligen Vomhundertsatz einer Stunde in Zeit umgewandelt (faktorisiert) und ausgeglichen werden". Der Prozentsatz des Zuschlags wird damit unmittelbar zum Anteil einer Stunde — die Entgeltgruppe, die Stufe und der Divisor spielen für die Zeit keine Rolle.

Tatbestand Zuschlag in Zeit je Stunde in Geld je Stunde (Ä 1)
Überstunden 15 v.H. 9 Minuten 5,48 €
Nachtarbeit 20–6 Uhr 20 v.H. 12 Minuten 7,31 €
Samstag 13–20 Uhr 20 v.H. 12 Minuten 7,31 €
Sonntagsarbeit 25 v.H. 15 Minuten 9,14 €
24. und 31. Dezember ab 6 Uhr 35 v.H. 21 Minuten 12,79 €
Feiertag ohne Freizeitausgleich 135 v.H. 81 Minuten 49,33 €

Geldspalte: eigene Rechnung, Prozentsatz mal 36,54 € — dem Stundenanteil der Ä 1 Stufe 3 aus den Entgelttabellen des Marburger Bundes. Diese Tabelle trägt bis zur Redaktion des Änderungstarifvertrags einen Vorbehalt der Tarifvertragsparteien.

Zwei Bedingungen für die Faktorisierung

„Auf Wunsch der Ärztinnen und Ärzte." Die Umwandlung geht von Dir aus. Sie ist keine Entscheidung der Dienstplanung und kein Automatismus, der sich aus einem Arbeitszeitkonto ergibt. Wird ein Zuschlag ohne Deine Erklärung in Zeit gebucht, könnte dies möglicherweise nicht korrekt sein.

„Soweit die betrieblichen oder dienstlichen Verhältnisse es zulassen." Umgekehrt gibt es auch keinen unbedingten Anspruch. Der Arbeitgeber kann die Umwandlung mit Blick auf die Dienstbesetzung ablehnen.

Die Überstunde selbst kann mitgehen

Satz 5 stellt die Überstunde dem Zuschlag gleich: Was für die Zuschläge gilt, gilt „entsprechend für Überstunden als solche". Aus einer Überstunde wird dann eine Stunde frei — und der Zuschlag von 15 Prozent kann zusätzlich als neun Minuten daneben stehen.

Drei Sätze aus § 8 Abs. 2 gehören dazu:

  • Freizeitausgleich ist der Regelfall. Überstunden sind grundsätzlich durch entsprechende Freizeit auszugleichen; das Tabellenentgelt läuft in dieser Zeit weiter.
  • Der Zuschlag hängt nicht daran. Der Anspruch auf den Zeitzuschlag für Überstunden besteht ausdrücklich unabhängig von einem Freizeitausgleich. Wer seine Stunden abbaut, verliert die 15 Prozent nicht.
  • Wird nicht ausgeglichen, wird ausgezahlt. Für nicht ausgeglichene Überstunden gibt es je Stunde 100 Prozent des Stundenanteils der eigenen Entgeltgruppe und Stufe — höchstens jedoch nach Stufe 4. Wer in Stufe 5 oder 6 steht, bekommt für die nicht ausgeglichene Überstunde also weniger als sein eigenes Stundenentgelt.

Was die Umwandlung wert ist, hängt an der Stufe

Der Zuschlag in Geld bemisst sich am Tabellenentgelt der Stufe 3 — unabhängig davon, in welcher Stufe Du stehst. Die Zeit dagegen ist einfach Zeit: Neun Minuten frei sind neun Minuten, die Du sonst zu Deinem eigenen Entgelt gearbeitet hättest.

Stufe (Ä 1) Stundenanteil Geldwert von 9 Minuten Auszahlung des Zuschlags
Stufe 1 33,31 € 5,00 € 5,48 €
Stufe 2 35,20 € 5,28 € 5,48 €
Stufe 3 36,54 € 5,48 € 5,48 €
Stufe 4 38,88 € 5,83 € 5,48 €
Stufe 6 42,76 € 6,41 € 5,48 €

Eigene Rechnung auf Basis der Tabelle ab 01.04.2026 und des Divisors 173,92; woher dieser Stundenanteil kommt, erklärt der Beitrag zum Stundenanteil aus dem Monatsentgelt.

Der Kipppunkt liegt bei Stufe 3. Darunter ist der ausgezahlte Zuschlag der größere Betrag, darüber die Zeit — weil die Auszahlung an der Stufe 3 hängt und die Freizeit an der eigenen.

Wo das auf der Abrechnung schiefgeht

Der Zuschlag wird mit den Stunden gestrichen. Die Überstunden werden abgebaut, und die 15 Prozent verschwinden gleich mit. § 8 Abs. 2 sagt das Gegenteil.

Umgewandelt wurde ohne Erklärung. Zuschläge landen pauschal auf dem Arbeitszeitkonto, ohne dass jemand danach gefragt hat.

Die Zeit kommt nirgends an. Faktorisierte Zuschläge verlassen die Geldspalte der Gehaltsabrechnung und müssen im Zeitkonto wieder auftauchen. Fehlt beides, ist der Zuschlag weg — und auf der Abrechnung sieht man davon nichts.

Die Deckelung bei Stufe 4 wird übersehen. Sie betrifft nur nicht ausgeglichene Überstunden, dort aber jede Stunde in den Stufen 5 und 6.

Der Stichtag 1. Januar 2026. Die Wochenarbeitszeit sank von 42 auf 40 Stunden, die Monatsbeträge blieben gleich. An den Minuten ändert das nichts, am Geldwert einer Stunde sehr wohl: Er stieg um fünf Prozent. Salden, die über diesen Stichtag laufen, sind deshalb nicht ohne Weiteres vergleichbar.

In anderen Regelwerken gilt das nicht automatisch

Die Faktorisierung ist eine Regel dieses Tarifvertrags. Die AVR Caritas Anlage 30 etwa kennt sie für Zeitzuschläge nicht; dort lassen sich nur der Nachtzuschlag auf Rufbereitschaftseinsätze (§ 7 Abs. 4) und das Bereitschaftsdienstentgelt (§ 8 Abs. 6) in Freizeit umwandeln. Welches Regelwerk im eigenen Haus gilt, entscheidet den ganzen Rest — dazu die Unterschiede zwischen TdL, VKA und AVR Caritas.

Dr.PayCheck analysiert Gehaltsabrechnungen von Ärzt:innen gegen deren Tarifvertrag und macht mögliche Unstimmigkeiten in den Zuschlagszeilen sichtbar. Ansprüche verfallen nach einer tariflichen Frist — wer eine alte Abrechnung nachrechnen lässt, sollte damit nicht warten.

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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Dr.PayCheck ist ein technisches Angebot zur Analyse von Gehaltsdaten. Das Angebot umfasst keine Tätigkeit als Lohnverrechner, Steuerberater oder Rechtsanwalt. Für verbindliche Auskünfte wende Dich an eine fachkundige Stelle.

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